Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 angebracht ist (hier verneint für einen mit eigenem Fundament im Boden verankerten Modulbaum).
Bemerkungen
auch abgedruckt in ZNER 2008, 244-245.