Zum Begriff des „Gebäudes“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 (hier bejaht für einen Carport). Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind (hier bejaht für „Modulbäume“, wenn sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig an oder auf dem Gebäude befestigt sind, so dass das Gewicht der Anlage vom Gebäude getragen wird). Zur Frage, ob der Vergütungsanspruch nach § 11 Abs. 2 durch die Regelung des § 11 Abs. 3 EEG 2004 eingeschränkt wird (hier grundsätzlich verneint).
Bemerkungen
siehe zum Verhältnis der Absätze 2 und 3 des § 11 EEG 2004 auch: Clearingstelle EEG, Votum vom 09.04.2008 - 2007/4 (http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2007/4).