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Wann sind PV-Anlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“?

Zum Begriff des „Gebäudes“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 (hier bejaht für einen Carport). Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind (hier bejaht für „Modulbäume“, wenn sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig an oder auf dem Gebäude befestigt sind, so dass das Gewicht der Anlage vom Gebäude getragen wird). Zur Frage, ob der Vergütungsanspruch nach § 11 Abs. 2 durch die Regelung des § 11 Abs. 3 EEG 2004 eingeschränkt wird (hier grundsätzlich verneint).

Bemerkungen

siehe zum Verhältnis der Absätze 2 und 3 des § 11 EEG 2004 auch: Clearingstelle EEG, Votum vom 09.04.2008 - 2007/4 (http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2007/4).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

5 O 1690/06

Fundstelle

auch abgedruckt in ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2008, 309-310 (mit Anmerkungen von Sösemann, S. 310-311).

Nachinstanz(en)

Berufung anhängig unter Az. 15 U 64/07.