Leitsatz des Gerichts:
Der vorübergehende Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage führt auch unter Geltung des EEG 2009 nicht zu einem endgültigen Wegfall des Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG 2009.
Bemerkungen:
Zum EEG 2004 ebenso Clearingstelle EEG, Empfehlung v. 30.03.2011 - 2008/15; Anmerkungen von Gabler in REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 1/2014, 20-21.