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Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen

Schlagworte: 

Leitsatz des Gerichts:

Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.

Bemerkungen

Auszugsweise in IR (InfrastrukturRecht) 8/2012, 179-180, mit Anmerkungen von Ahnis und Voß.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 210/11

Gesetzesbezug