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Zur Frage, ob für eine PV-Anlage auf einer Terrassenüberdachung erhöhte Vergütung verlangt werden kann

Zur Frage, ob für eine PV-Anlage auf einer Terrassenüberdachung die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG für Fassadenanlagen verlangt werden kann (hier verneint, weil die Anlage nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist).
Bemerkungen
Auch abgedruckt in RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2007, 248.
Datum
Instanz
Aktenzeichen
13 C 243/06