Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über
- den Ausgleich der nach dem EEG geförderten Elektrizitätseinspeisungen,
- die Gesamtkosten der „EEG-Veredelung“ und der Windreserve,
- die Überwachung des Wälzungsmechanismus nach dem EEG,
- die Anlagenanzahl je Energieträger,
- die Entwicklung der nach EEG vergüteten installierten Leistung,
- die eingespeiste Jahresarbeit, gezahlte Einspeisevergütungen und den horizontalen Belastungsausgleich (jeweils für 2006).