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Arealnetze und Objektnetze

Das Thema der sog. Arealnetze hat das Bundeskartellamt und die Gerichte bereits seit einiger Zeit beschäftigt. Diese abtrennbaren Netz-„Inseln“ sind wegen ihrer meist günstigen Struktur für private Betreiber wirtschaftlich attraktiv, insbesondere wenn ein Anschluss an die Mittelspannungsebene des vorgelagerten Netzes erreicht und die „Briefmarke“ für die Niederspannungsebene gespart werden kann. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat in § 110 eine Regelung für „Objektnetze“ eingeführt, bei der nicht ohne Weiteres klar ist, in welchem Verhältnis sie zu den bisherigen Arealnetzen steht. Es ist damit an der Zeit, den rechtlichen Rahmen für Arealnetze neu auszuloten. Der Beitrag geht dabei insbesondere auf die Abgrenzung von Areal- und Objektnetzen sowie auf den Anschluss von solchen Netzen an das vorgelagerte Netz ein.
Datum
Autor(en)
Dirk Strohe
Fundstelle
et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 10/2005, 747-749