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Die Sustainable Finance Strategy der EU - welche Änderungen bringt die Taxonomie?

Die Autorinnen befassen sich mit dem neuen Vorstoß auf EU-Ebene, bindende Definitionen für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Investitionen vorzugeben. Deshalb stellen die Autorinnen die Eckpunkte der Taxonomieverordnung mit besonderem Blick auf den Energiesektor dar.

Ziel der Taxonomie sei es, wirtschaftliche Tätigkeiten anhand ihrer Auswirkungen auf Klima und Umwelt zu klassifizieren und so Investitionen in eine umweltfreundliche Entwicklung, als Teil der Sustainable Finance Strategy der EU zu fördern. Unmittelbar betroffen seien Finanzmarktteilnehmer, große Unternehmen sowie die EU und Mitgliedstaaten, die zukünftig angeben müssten, ob das eigene Handeln umweltfreundlich sei.

Die Verordnung solle drei Klassen unterscheiden: "nachhaltige Aktivitäten", "ermöglichende Aktivitäten" und "Übergangsaktivitäten", neben der noch diskutierten vierten Klasse "umweltschädliche Aktivitäten".

Datum
Autor(en)

Dörte Fouquet, Johanna Kamm

Gesetzesbezug
Fundstelle

IR (Infrastrukturrecht) 2020, 170 - 172