Die Autoren gehen darauf ein, welche Erfahrungen mit dem durch die LAI-Hinweise ("Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen" der Bund/Länder-Abeitsgemeinschaft Immissionschutz) empfohlenen sog. Interimsverfahren zur Schallberechnung gemacht wurden und welche weiteren Entwicklungen es hierzu gab. Einleitend stellen sie zunächst dar, warum eine Anpassung der Schallberechnung erforderlich war und wann das Interimsmodell anzuwenden ist. Anschließend erläutern sie, wie die Bundesländer die Verfahrensumstellung durch Anwendungserlasse bislang umgesetzt haben. Zudem gehen sie auf aktuelle Rechtsprechungen hierzu ein und diskutieren insbesondere die Frage, ob durch die LAI-Hinweise oder Anwendungserlasse die bisherige Regelung der TA-Lärm ihre Bindungswirkung verliert. Hierzu wird ergänzend zu bisherigen Rechtsprechungen vor allem zur Reduktion des Entscheidungsspielraums der Bundesregierung ausgeführt.