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Bieterrechtsschutz bei Ausschreibungen nach KWKG und KWKAusV

Die Autoren erläutern das mit der KWK-Ausschreibungsverordnung neu eingeführte Rechtsschutzsystem bei KWK-Ausschreibungen. Demnach sei es möglich, bei Verfahrensfehlern, die zur Nichtbezuschlagung des Gebots führen, den Zuschlag einzuklagen, auch wenn das Höchstvolumen der Förderung damit überschritten wird. Die Autoren grenzen hierzu das Ausschreibungsmodell und das Rechtschutzmodell für KWK-Anlagen von dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und dem privatrechtlichen Versteigerungsverfahren (§ 156 BGB) ab und verweisen vielmehr auf das VwVfG sowie das EnWG. Sie nennen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten und heben hervor, dass diese lediglich auf der zusätzlichen Bezuschlagung eines bisher nicht berücksichtigten Gebotes beruhen können, nicht auf Anfechtung bereits erteilter Zuschläge durch Dritte.

 

 

Datum
Autor(en)

Olaf Otting und Anna Opel

Fundstelle

CuR (Contracting und Recht) 1|2018, 3-9