Der Autor thematisiert die zivilrechtliche Einordnung von Fotovoltaikanlagenbetreibern. Dabei geht er sowohl auf die hierzu ergangene Rechtsprechung, die spezialgesetzliche Zuweisung der Verbrauchereigenscahft, die Übertragung steuer- und gewerberechtlicher Behandlung und allgemeine zivilrechtliche Grundsätze ein. Er prüft außerdem die energiepolitischen Aspekte sowie die Auswirkungen der Verbrauchereigenschaft.