Die Autoren befassen sich mit den Zusammenhängen vom Vorrang der Erneuerbaren Energien am Beispiel der Windenergie mit der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken wie sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP 2009 festgehalten wurde. Hierbei werden Aspekte des Einspeisemanagements, speziell des Vorrangprinzips nach § 8 Abs. 3 EEG und der Notfallmaßnahme nach § 13 Abs. 2 EnWG, unter der Frage des Verhältnisses von Laufzeitverlängerungen und Netzausbaupflicht diskutiert. Anschließend werden die Wechselwirkungen zwischen dem Ausbau der Windenergie und einem unverändert hohen Grundlastsockel aus Kernenergie betrachtet. Abschließend ziehen die Autoren ein energiewirtschaftliches Fazit und geben einen rechtlichen Ausblick.