In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wie die Regelungen des EEG 2017 bei sog. Nichtwohngebäuden anzuwenden sind, wenn die Solaranlagen auf Ersatzbauten angebracht werden sollen; insbesondere, ob § 48 Abs. 3 EEG 2017 erfüllt ist (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.