Der Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft stellt ein Maßnahmenpaket vor, das ein erleichtertes Repowering in den Bereichen Planungsrecht, Natur- und Artenschutzrecht und Immissionsschutzrecht, vorsieht. Kerngedanke ist dabei, dass bestehende Genehmigungen bei Repowering-Vorhaben berücksichtigt werden.