Die durch Agora Energiewende beauftragte und Becker Büttner Held (BBH) durchgeführte juristische Analyse befasst sich mit dem Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 bezüglich des Atomausstiegs und seine Übertragbarkeit auf ein geplantes Kohleausstiegsgesetz.
Hierbei wird der „Ausstieg per Gesetz“ auf seine Verfassungsmäßigkeit hin untersucht, ein kurzer Exkurs zur europarechtlichen Zulässigkeit gegeben, die mögliche Festlegung eines CO2-Budgets verfassungsrechtlich betrachtet und auf die rechtlichen Besonderheiten bezüglich Braunkohletagebauen hingewiesen.