Das vor kurzem geschaffene PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen, die nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 erforderliche Meldung von PV-Anlagen bei der BNetzA online vorzunehmen. Das PV-Meldeportal sowie weitere Informationen zu dessen Nutzung können über die Internetseite der Bundesnetzagentur unter
http://www.bundesnetzagentur.de
dort unter => Sachgebiete => Elektrizität/Gas => Anzeigen/Mitteilungen => Meldung Photovoltaikanlagen oder unter dem Direktlink
http://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal
erreicht werden.
Alternativ zur Meldung über das PV-Meldeportal ist wie bisher die Meldung über das „Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen“ per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang möglich. Zu beachten ist, dass das gewählte Meldeverfahren - über das PV-Meldeportal oder per Formular - beibehalten werden muss, falls Änderungsmitteilungen zu dieser PV-Anlage erforderlich sind. Ein Wechsel zwischen beiden Verfahren ist nicht möglich.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, ihre PV-Anlage über das PV-Meldeportal zu melden, da eine Registrierungsbestätigung in der Regel wenige Tage nach erfolgter Meldung über das Portal und damit wesentlich schneller versendet werden könne als bei den übrigen Meldeverfahren.