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Blindstrom

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Abzüge für Blindstromeinspeisungen vom Netzbetreiber geltend gemacht werden können (hier aufgrund vertraglicher Vereinbarung für zulässig erachtet). Zur Frage, ob Vertragsklauseln, die Abzüge für Blindleistung vorsehen, AGB-widrig sind (hier verneint, da die Klausel weder unklar sei noch gegen wesentliche gesetzliche Regelungen des EEG verstoße, weil der Anlagenbetreiber durch Blindstromkompensationsanlagen die Möglichkeit habe, auf die Höhe des Abzugs für Blindarbeit Einfluss zu nehmen). Zum Verrechnungsverbot (hier Verstoß durch Abzug für die Blindstromeinspeisungen verneint).

Bemerkungen

Zur Unwirksamkeit von Klauseln im Stromeinspeisevertrag vgl. auch LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.08.2003 - 11 O 300/03 und LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 01.10.2004 - 17 O 57/04. Zum Verstoß gegen § 134 BGB LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 06.10.2004 - 11 O 559/03. Zur Zulässigkeit vertraglich vereinbarter Blindstromentgelte LG Potsdam, Urt. v. 01.08.2005 - 2 O 215/04.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

1HK O 1019/07

Fundstelle

nicht veröffentlicht.

Nachinstanz(en)

OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 15.04.2008 - 9 U 1790/07