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(Keine) Pflicht zur Vorlage eines Referenzertragsgutachtens

Zur Frage, ob der Betreiber einer Windkraftanlage verpflichtet ist, gemäß § 10 Abs. 4 EEG 2004 den Referenzertrag der Anlage auch dann durch ein Gutachten nachzuweisen, wenn Anlagen- und Netzbetreiber vor Inbetriebnahme davon ausgegangen sind, dass der Wert von 60 % (§ 10 Abs. 4 Satz 1 EEG 2004) sicher eingehalten wird (hier verneint).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

4 O 149/07

Gesetzesbezug
Fundstelle
Nachinstanz(en)

rechtskräftig.