Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus einem gemeinsamen Fermenter mit Nachgärer betrieben werden, eine (einzige) "Anlage" i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint. Ein gemeinsam genutzter Fermenter könne mehreren Biogasanlagen zugehörig sein, ohne diese zu einer einzigen "Anlage" zu verklammern. Die zwei streitgegenständlichen Anlagen gelten mangels Vorliegen der Voraussetzungen aus § 19 Abs. 1 EEG 2012 auch nicht zum Zwecke der Vergütungsermittlung als eine Anlage).
Bemerkungen
Anderer Auffassung zu § 3 Nr. 1 EEG 2009 BGH, Urt. v. 23.10.2013 - VIII ZR 262/12.