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Berücksichtigung von Windkraftanlagen im Planfeststellungsverfahren für eine Erdgasfernleitung

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Wirksamkeit der Ausweisung eines Eignungs- und Vorranggebiets für die Windenergienutzung im Bereich Pfaffroda/Dorfchemnitz durch die am 3. November 2004 beschlossene „Teilfortschreibung des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge bezüglich der Plansätze zur Nutzung der Windenergie“ bedarf im Hinblick auf den Sicherheitsabstand zwischen den dort im Jahr 2004 bereits vorhandenen Erdgas- und Ethylenleitungen und Windkraftanlagen einer gerichtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren.
  2. Zur Berücksichtigung von Windkraftanlagen im Planfeststellungsverfahren für eine erdabgedeckte Erdgasfernleitung.
Datum
Instanz
Aktenzeichen

4 B 444/09

Fundstelle

Beschluss im Anhang