Leitsätze des Gerichts:
- Die Wirksamkeit der Ausweisung eines Eignungs- und Vorranggebiets für die Windenergienutzung im Bereich Pfaffroda/Dorfchemnitz durch die am 3. November 2004 beschlossene „Teilfortschreibung des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge bezüglich der Plansätze zur Nutzung der Windenergie“ bedarf im Hinblick auf den Sicherheitsabstand zwischen den dort im Jahr 2004 bereits vorhandenen Erdgas- und Ethylenleitungen und Windkraftanlagen einer gerichtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren.
- Zur Berücksichtigung von Windkraftanlagen im Planfeststellungsverfahren für eine erdabgedeckte Erdgasfernleitung.