Direkt zum Inhalt

BMF: Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG; Anlagenbegriff nach § 12b Abs. 2 StromStV

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) setzt sich in seinem Schreiben vom 30. März 2012, III B 6 - V 4250/05/10003: 004 (s. Anhang) mit der Frage auseinander,  unter welchen Voraussetzungen mehrere kleine Erzeugungsanlagen, die an verschiedenen Standorten stehen, nach § 12b Abs. 2 Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) zu einer Anlage zusammenzufassen sind.

Nachfolgend gelangen Sie

  • zum Schreiben des BMF vom 25. März 2015, welches mit Anlagenbegriff nach § 12b Abs. 2 StromStV auseinandersetzt,
  • zum Erlass des BMF vom 23. März 2015 III B 6 V 4250/05/10003, wonach eine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b StromStG danach u.a. nicht möglich ist, wenn der erzeugte Strom vom Anlagenbetreiber einem Direktvermarktungsunternehmer zur Verfügung gestellt wird, der den erworbenen Strom seinerseits als Versorger an Dritte weiter veräußert.

 

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium der Finanzen

Gesetzesbezug
Fundstelle

Schreiben im Anhang