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Kann die Massenbilanzierung einer aus einem Gasnetz entnommenen Gasmenge über ein elektronisches Dokumentationssystem übermittelt werden?

Ja.

Beispielsweise bietet das Biogasregister Deutschland der dena eine elektronisches System zur Massenbilanzierung für den sog. Gasabtausch nach EEG (s. zuletzt § 44b Abs. 4 EEG 2023) an. Hierüber können die Nutzerinnen und Nutzer Nachweise über die Mengen und Eigenschaften von Biomethan in einem elektronischen Dokumentationssystem hinterlegen. Weiterhin bietet bspw. das BiMaS der Green Navigation GmbH die Massenbilanzierung über das Biogasregister als Dienstleistung an.

Im Biogasregister Deutschland können insbesondere die Produzenten oder Einspeiser des Biogases sowie Auditoren (z.B. Umweltgutachterinnen und -gutachter) Informationen bzw. Dokumente über die Eigenschaften einer in das Gasnetz eingespeisten Gasmenge hinterlegen. Nach Entnahme des Gases aus dem Gasnetz und Ausbuchung der entsprechenden Menge im Biogasregister erhält der Verbraucher (z.B. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber) einen Biogasregister-Auszug über die entnommene Menge des Gases mit Angaben zur Herkunft und einem Eigenschaftsprofil der Gasmenge sowie Einspeise- und Entnahmeinformationen. Diesen Auszug können Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber, die eine aus einem Gasnetz entnommene Gasmenge für eine nach dem EEG geförderte Verstromung einsetzen wollen, dem Netzbetreiber vorlegen. Genauere Informationen über das Biogasregister Deutschland finden Sie auf deren Internetseiten (s. Link oben).

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Clearingstelle keine generelle Aussage darüber treffen kann, ob ein Auszug aus einem Massenbilanzierungssystem bzw. die jeweils hinterlegten Dokumente in jedem Einzelfall die zweifelsfreie Nachweisführung über alle für die EEG-Förderung relevanten Eigenschaften einer bestimmten Gasmenge gegenüber dem Netzbetreiber ermöglichen. Sollten sich im Einzelfall Unklarheiten über die Auslegung des EEG in Bezug auf bestimmte Eigenschaften des eingesetzten Gases oder die entsprechenden Nachweise ergeben, kann die Clearingstelle diesen Fragen im Rahmen ihrer Verfahrensangebote klären.

Siehe zum sog. Gasabtausch und zum Nachweis der eingespeisten Mengen auch unsere Antwort auf die häufige Frage "Was ist ein Massenbilanzsystem?".

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