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Wie kann der Nachweis, dass sich das Leistungsvermögen einer Wasserkraftanlage erhöht hat, erbracht werden?

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben gegenüber dem Netzbetreiber nachvollziehbar darzulegen, dass sie durch bestimmte Maßnahmen das Leistungsvermögen ihrer Anlage erhöht haben. Ein geeigneter Nachweis wird durch die vollständige Darlegung folgender Angaben erreicht:

  • Beschreibung der Wasserkraftanlage und deren technischer Parameter zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. vor der Ertüchtigung und
  • Darstellung der durchgeführten Maßnahmen z.B. durch Herstellerunterlagen, Pläne, Datenblätter, Bildmaterial und Rechnungen sowie
  • schriftliche Darlegung, inwiefern diese Maßnahmen zu einer Erhöhung des Leistungsvermögens führen (Nachweis der Höhe der Steigerung z.B. mit Hilfe mehrtägiger Messungen durch neutrale fachkundige Elektro-Installationsunternehmen vor und nach der Maßnahme, siehe auch Votum 2016/35).

Mehr Informationen zu den Darlegungs- und Nachweisfragen können dem Hinweis 2012/24 der Clearingstelle EEG|KWKG entnommen werden.

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