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Wie kann der Nachweis, dass sich das Leistungsvermögen einer Wasserkraftanlage erhöht hat, erbracht werden?

Anlagenbetreibende haben gegenüber dem Netzbetreiber darzulegen, dass sie durch bestimmte Maßnahmen das Leistungsvermögen ihrer Anlage erhöht haben. Eine geeignete Darlegung muss objektiv nachvollziehbar, in sich widerspruchsfrei und schlüssig sein. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Darlegung folgende Angaben enthält:

  • Beschreibung der Wasserkraftanlage und deren technischer Parameter zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. vor der Ertüchtigung und
  • Darstellung der durchgeführten Maßnahmen z.B. durch Herstellerunterlagen, Pläne, Datenblätter, Bildmaterial und Rechnungen sowie
  • schriftliche Darlegung, inwiefern diese Maßnahmen zu einer Erhöhung des Leistungsvermögens führen (Nachweis der Höhe der Steigerung z.B. mit Hilfe mehrtägiger Messungen durch neutrale fachkundige Elektro-Installationsunternehmen vor und nach der Maßnahme, siehe auch Votum 2016/35).

Mehr Informationen zu den Darlegungs- und Nachweisfragen können dem Hinweis 2012/24 der Clearingstelle EEG|KWKG entnommen werden.

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