EEG 2009: Übergangsbestimmung für modulare Anlagen
Durch das Gesetz zur Beschleuning des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde in die Übergangsbestimmung des § 66 EEG 2009 ein neuer Absatz 1a eingefügt, durch welchen sog. modulare Anlagen von § 19 Abs. 1 EEG 2009 ausgenommen werden.
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