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Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude

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Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen sog. Heizungsgesetz wurde das Gebäudeenergiegesetz novelliert. Spätestens ab 2028 wird für alle neuen Heizungen die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie verbindlich. Ziel der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist eine Überforderung der Bürger beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu vermeiden. Um Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte gesteigert werden, können antragsberechtigte Investoren (z. B. Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) fortan vorhabenspezifische Förderungen auf Grundlage dieser Förderrichtlinie erhalten.

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