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Geplante Netzreservekapazität für dezentrale Eigenerzeugungsanlagen

Schlagworte: 
Der Betrieb verbrauchsnaher, dezentraler Eigenerzeugungsanlagen ist energiewirtschaftlich vorteilhaft, weil das Stromversorgungsnetz nur in sehr begrenztem Ausmaße beansprucht wird. Eine dezentrale Erzeugungsanlage ist eine verbrauchs- und lastnah an das Verteilernetz angeschlossene Anlage. Dezentrale Einspeisung führt zu einer Reduzierung der Netzausbaumaßnahmen im vorgelagerten Netz und somit zur Reduzierung der Gesamtnetzkosten. Der Beitrag untersucht, unter welchen rechtlichen Bedingungen für dezentrale Eigenerzeugungsanlagen während geplanter Stillstandszeiten die erforderliche Stromnetzreservekapazität über das vorgelagerte Stromversorgungsnetz bezogen werden kann. Es wird anschließend ein Vorschlag unterbreitet, wie geplante Netzreservekapazität beansprucht werden kann.
Datum
Autor(en)
Christian Czauderna, Peter Enkel und Philipp Boos
Gesetzesbezug
Fundstelle
IR (InfrastrukturRecht) 2007, 218-221