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Energieeffizienz in der Energieerzeugung - Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

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Die Novelle des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Das Gesetz ist Teil des Klimaschutzpakets und soll den Anteil von KWK an der Gesamtstromerzeugung auf 25% ausbauen und somit Energieressourcen schonen sowie CO?-Emissionen einsparen. Auf die Energieversorgung entfielen 2007 45% der CO?-Emissionen. Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet die gleichzeitige Gewinnung von elektrischer Energie und Nutzwärme, diese Technologie ist besonders effizient mit Wirkungsgraden zwischen 80-95%. Ein Ausbau der KWK-Kapazität im Austausch gegen herkömmliche Kraftwerkskapazitäten würde einen enormen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Jedoch ist ein solcher Ausbau ohne entsprechende wirtschaftliche Anreize kaum erreichbar. Die KWK-Novelle hat das ausdrückliche Ziel, den KWK-Anteil bis 2020 auf 25% zu erhöhen. Im Beitrag wird auf die wesentlichen Inhalte des KWKG 2009 eingegangen und ein allgemeines Fazit gezogen.
Datum
Autor(en)
Ulf Jacobshagen
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2008, 449-457