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Die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung

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Der in den nächsten Jahren steigende Ersatzbedarf für veralterte, fossil befeuerte Kraftwerke und der vereinbarte Ausstieg aus der Kernenergie bis 2020 begründen in Deutschland einen Bedarf für Investitionen in neue Kraftwerke. Darin liegt eine Chance zur Belebung des Wettbewerbs im Erzeugungsbereich. Sie wird jedoch durch den ökonomischen Anreiz der etablierten Verbundunternehmen gefährdet, den Status quo der Marktstruktur durch eine Diskriminierung neuer Marktakteure beim Netzanschluss bzw. späteren Netzzugang zu erhalten. Zur Minimierung dieser "wohl bedeutendsten Marktzutrittsschranke" hat die Bundesregierung am 26. Juni 2007 die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) erlassen, die in dem Beitrag vorgestellt wird.
Datum
Autor(en)
Thomas Höppner
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2008, 25-29