Die Autoren stellen die im Zuge der KWKG-Novelle vorgenommenen Modifikationen, die die Verlängerung der Inbetriebnahmefrist bis Ende 2012, die Abschaffung der doppelten Begrenzung der KWK-Förderung und deren Beschränkung auf 30.000 Vollbenutzungsstunden umfassen, vor. Diese seien nach Ansicht der Autoren ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch seien weitere Anpassungen notwendig, um den Ausbau innovativer KWK-Anlagen voranzutreiben.