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REMIT-Verordnung und -Durchführungsverordnung (EU)

Die EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency; "REMIT") dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten. Sie trat am 28. Dezember 2011 in Kraft und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zuständige Behörde zur Durchsetzung der Verbote nach REMIT. Die BNetzA betreibt hierzu das REMIT-Informationsportal.

Am 17. Dezember 2014 hat die Europäische Kommission die EU-Durchführungsverordnung 1348/2014 erlassen (sog. REMIT-Durchführungsverordnung), welche am 7. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Sie enthält einheitliche Vorschriften über die Meldung der Informationen an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und definiert für Transaktions- und Fundamentaldaten

  • welche Daten gemeldet werden müssen,
  • in welcher Form und in welchem Umfang diese gemeldet werden müssen,
  • wer diese melden muss,
  • wann diese gemeldet werden müssen,
  • an wen diese gemeldet werden müssen und
  • ob Bagatellgrenzen existieren.

Zu beachten ist, dass auch Contractoren und Betreiber von Mieterstrommodellen aus BHKW- und PV-Anlagen, die Zusatzstrom zur Deckung des Bedarfs oberhalb des selbst erzeugten Stroms auf dem Markt einkaufen und weiterverkaufen, der Registrierungs- und Meldepflicht unterliegen können.

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2011, Nr. L 326, S.1; ABl. EU 2014, Nr. L 363, S.121

Fundstelle (online)