Die Europäische Kommission hat am 10.06.2010 zur Konkretisierung der Anforderungen an die Zertifizierung von flüssiger Biomasse und Biokraftstoffen nach der europäischen Richtlinie 2009/28/EG
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einen rechtsverbindlichen Beschluss (vor AEUV: Entscheidung),
- Beschluss zu Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestandes im Boden (s. Anhang)
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sowie zwei informatorische Mitteilungen,
- Mitteilung zu freiwilligen Regelungen und Standardwerten im Rahmen des EU-Nachhaltigkeitskonzepts für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (s. Anhang)
- Mitteilung zur praktischen Umsetzung des EU-Nachhaltigkeitskonzepts für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie zu den Berechnungsregeln für Biokraftstoffe (s. Anhang)
veröffentlicht. Hinweis: Die Dokumente sind bislang nur auf Englisch verfügbar.