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DAU-Rundschreiben an Umweltgutacher/innen zum sog. Lapf-Bonus: Zu prüfende Voraussetzungen beim Einsatz von Mais

Rundschreiben der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) vom 7. Mai 2010 an die Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter zu den besonderen Voraussetzungen, die nach Ansicht der DAU im Rahmen eines Gutachtens nach Nr. IV. 2. c) Satz 2 der Anlage 2 zum EEG 2009 zu prüfen sind, um den für den Einsatz in einer Biogasanlage vorgesehenen Mais als „Pflanzen oder Pflanzenbestandteile“ einstufen zu können, „die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen“.

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