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DAU - Informationen für Umweltgutachter: Anforderungen an die Begutachtung von Wasserkraftanlagen nach § 23 Abs. 5 EEG 2009

Die DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH hat mit Datum vom 26. April 2012 das Rundschreiben 01/2012 (Informationen für Umweltgutachter - Wasserkraftanlagen) an die zugelassenen Umweltgutachterinnen, Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaberinnen und -inhaber versendet und dieses auf ihren Seiten veröffentlicht. In diesem Rundschreiben werden die Prüfungsinhalte und Grundlinien, die ein Gutachten nach § 23 Abs. 5 EEG 2009 zu umfassen hat, benannt. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Dokument.

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass mit diesem Rundschreiben die von der Clearingstelle EEG im Votum vom 12. September 2011 - 2010/18, Rn. 67, zweiter Spiegelpunkt, aufgestellten Anforderungen überholt sind und nunmehr die in Rn. 67 im ersten Spiegelpunkt genannte Anforderung (eine Bescheinigung, die DAU-Vorgaben genügt) einzuhalten ist.

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Gesetzesbezug