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Technologiebonus gem. § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist auf gesamte aus der Anlage eingespeiste Strommenge zu zahlen

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2008 eine Biogasanlage. 2017 nahm sie zusätzlich eine nachgerüstete Organic-Rankine-Anlage (ORC-Anlage) in Betrieb. Den erzeugten Strom speiste sie in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Hierfür erhielt sie eine Vergütung nach dem EEG. Allerdings verweigerte die Netzbetreiberin die Zahlung des sog. Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004. Sie ist der Ansicht, der Bonus sei nur für den in der ORC-Anlage erzeugten Strom und nicht für die gesamte in der Biogasanlage erzeugte Strommenge zu zahlen. Die Anlagenbetreiberin begehrt vor Gericht die Zahlung des Technologiebonus für die Jahre 2018 und 2019.

Entscheidung: Bejaht.

Begründung: Die Anlagenbetreiberin hat einen Anspruch auf Zahlung des Technologiebonus gem. § 8 Abs. 4 EEG 2004 für die gesamte in 2018 und 2019 eingespeiste Strommenge und nicht nur für den in der ORC-Anlage erzeugten Strom. Diese Auslegung von § 8 Abs. 4 EEG 2004 werde gestützt vom Wortlaut der Norm und dem Willen des Gesetzgebers.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

3 O 118/22