Die Clearingstelle EEG hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2009 das Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Altanlagen ohne PV-Anlagen“ mit einem ausführlich begründeten Beschluss eingestellt. Dem Empfehlungsverfahren voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.