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Im Juli enden die Übergangsfristen für Bestandsanlagen

EEG: 

Der Autor thematisiert in seinem Beitrag die ab dem 7. Juli 2015 in Kraft getretenen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE), die auch für Bestandsanlagen gelten. Definiert wird u.a. welche Anlagen IE-Anlagen sind, welche Anlagen zu welchem Zeitpunkt von den Übergangsbestimmungen betroffen ist, sowie welche zusätzlichen Auskunftspflichten für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gelten.

Datum
Autor(en)

Gepa Porsche

Gesetzesbezug
Fundstelle

Biogas Journal 03/2015, 64-68