Der Autor thematisiert in seinem Beitrag die ab dem 7. Juli 2015 in Kraft getretenen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE), die auch für Bestandsanlagen gelten. Definiert wird u.a. welche Anlagen IE-Anlagen sind, welche Anlagen zu welchem Zeitpunkt von den Übergangsbestimmungen betroffen ist, sowie welche zusätzlichen Auskunftspflichten für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gelten.