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Zur gewerblichen Mitunternehmerschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft beim Betrieb eines BHKW

Leitsätze

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist.

2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des in § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG vorgegebenen Verbandszwecks liegt (hier bei dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

IV R 6/16

Fundstelle

juris.bundesfinanzhof.de

Vorinstanz(en)

FG Münster, 04.11.2015 - 9 K 3478/13

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BGH, Urt. v. 20.09.2018 - IV R 6/16 pdf 116 kB