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Was ist ein Netzanschlussbegehren?

Ein Netzanschlussbegehren ist eine Erklärung des Einspeisewilligen, d.h. des künftigen Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber, eine von dem Einspeisewilligen geplante Anlage anzuschließen und dafür den Verknüpfungspunkt zu ermitteln. In dieser hat der Einspeisewillige mindestens die maximal zu installierende Leistung, die Art der Anlage (der Energieträger), die Anschrift (soweit vorhanden) oder sonst eine nähere Bezeichnung des Standorts der Anlage und den Einspeisewilligen anzugeben. Richtet ein Einspeisewilliger ein Netzanschlussbegehren an einen Netzbetreiber, so ist der Netzbetreiber verpflichtet unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, auf die Netzanschlussanfrage zu reagieren und einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens zu übermitteln. Näheres können Sie in dem Hinweis 2013/20 der Clearingstelle EEG nachlesen.

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