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Klimaanpassungsgesetz (KAnG) - Rechtssetzungsverfahren

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Der Entwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) verfolgt das Ziel, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren. Dies soll durch eine vorsorgende und alle vier Jahre zu evaluierende und fortzuschreibende Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung umgesetzt werden. Die Länder sollen ergänzend und auf Grundlage eigener Analysen zu den Risiken und Auswirkungen des Klimawandels separate Klimaanpassungskonzepte entwickeln und diese umsetzen.

Die Bundesregierung soll zudem über die Folgen des Klimawandels in Deutschland sowie über den Stand der Zielerreichung in einem Monitoringbericht informieren. Nach dem in dem KAnG verankerten Berücksichtigungsgebot sollen die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 18. August 2023 - erster Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 376/23)
  • 19. September 2023 - Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 376/1/23)
  • 29. September 2023 - Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 376/23(B))
  • 11. Oktober 2023 - zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8764)
  • 15. November 2023 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BT-Drs. 20/9342)
  • 24. November 2023 - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 606/23)
  • 1. Dezember 2023 - Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 606/1/23)
  • 15. Dezember 2023 - Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 606/23 (B))
  • 22. Dezember 2023 - Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 393)

Hier gelangen Sie zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG).

erster Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Regierungsentwurf)