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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), die durch Artikel 256 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. S. 1328) geändert worden ist, regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen. Die bundeseinheitliche Verordnung wurde am 26. Februar 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundesrat weitergeleitet. Sie wird die bisher geltenden Länderverordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) ablösen.

Die AwSV gliedert sich in fünf Kapitel und enthält sechs Anhänge.

Inhalt

1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
2 Einstufung von Stoffen und Gemischen
3 Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
4 Sachverständigenorganisationen und Sachverständige; Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfer; Fachbetriebe
5 Ordnungswidrigkeiten; Schlussvorschriften

Anlage 1:  Einstufung von Stoffen und Gemischen als nicht wassergefährdend und in Wassergefährdungsklassen (WGK); Bestimmung aufschwimmender flüssiger Stoffe als allgemein wassergefährdend
Anlage 2:  Dokumentation der Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen
Anlage 3:  Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen
Anlage 4:  Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlage 5:  Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
Anlage 6:  Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
Anlage 7:  Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesichersaftanlagen (JGS-Anlagen)

Bemerkungen

 

Zu Einordnung und Inhalt der TRwS 793 siehe auch folgenden Beitrag in der Ausgabe des »Biogas Journal« vom Februar 2015:

»Mehr genehmigungsrechtliche Stolpersteine« von Thomas Gaul, 22-23

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (online)
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AwSV (Stand vom 19.06.2020) pdf 254 kB
AwSV (Entwurf) pdf 1 MB