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Mit­tei­lung Nr. 7 zum Re­dis­patch 2.0 - Erläuterung zu Echtzeitdaten

Die Beschlusskammer gibt Hinweise zur Lieferung von Echtzeitdaten zur Wirkleistung nach 4.2 (Beschluss v. 23.03.2021 – BK6-20-061).

Vorliegend ist die aktuelle Summe der Erzeugung- oder Verbrauchswirkleistung von Erzeugungsanlagen oder Speichern, direkt gemessen am Einspeisepunkt der steuerbaren Ressource mitzuteilen. Dies entspricht dem Begriff der "Ist-Einspeisung" in § 9 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021.

Die Mitteilung der Bundesnetzagentur finden Sie unter diesem Link.

Datum
Aktenzeichen

BK6-20-061

Gesetzesbezug