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Verträglich oder nicht?

Der Beitrag stellt Anforderungen vor, die die Richtlinie 2994/108/EG (sog. EMV-Richtlinie) an die elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten und damit auch von Windenergieanlagen stellt.

Zwar müsse gemäß der EMV-Richtlinie bei Windkraftanlagen aufgrund ihrer Komplexität und häufiger Änderungen innerhalb ihrer Lebenszeit keine förmliche Konformitätsbewertung vorgenommen werden. Dennoch müsse nachgewiesen werden, dass die Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben würden. Dazu bedürfe es entsprechender Dokumentation. Der Autor rechnet deshalb zukünftig mit gesteigertem Beratungsbedarf und zeigt die wesentlichen Elemente einer EMV-Dokumentation auf. Von Bedeutung sei insbesondere die neue Verpflichtung, dass für jede Windkraftanlage eine Person benannt werden müsse, die für EMV-Fragen zuständig ist.

Der Beitrag verweist dabei auch auf das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 (EMVG), durch welches die EMV-Richtlinie in Deutschland umgesetzt wurde.

Datum
Autor(en)
Holger Berndt
Gesetzesbezug
Fundstelle
Erneuerbare Energien 06/2010, 38-41