Der Autor kritisiert Vollzugsprobleme im Bereich Biogas, die mit der Veröffentlichung der technischen Norm TRAS 120 ("Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen") und dem Inkrafttreten der 44. BImSchV enstanden seien. Die neuen Regelungen seien mit zahlreichen Interpretationsproblemen behaftet, auf die bereits in der Entwurfsphase ausreichend hingewiesen worden sei.