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Verfahrensordnung (VerfO) der Clearingstelle EEG novelliert

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Die Clearingstelle EEG hat mit Genehmigung des BMU ihre Verfahrensordnung an die sich erhöhende Anzahl ihrer Mitglieder angepasst. Zugleich wurden einige Vorschriften sowie Rechte der Verfahrensbeteiligten klarer formuliert.

Die novellierte Verfahrensordnung gilt zunächst für alle Verfahren, die nach dem 5. April 2010 eingeleitet werden.

Darüber hinaus sind die Änderungen mit Wirkung zum 6. April 2010 auch auf zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Verfahren anzuwenden. Hieraus ergeben sich jedoch keinerlei Rechtsverluste für die Beteiligten. Vielmehr stehen somit alle Verbesserungen auch den Beteiligten von vor dem 6. April 2010 eingeleiteten Verfahren zur Verfügung.

Alle Fassungen der Verfahrensordnung im Überblick sowie weitere Erläuterungen und Hinweise zur Durchführung unserer Verfahren finden Sie im Menüpunkt „Die Clearingstelle“ unter „Verfahrensordnung“. Wir freuen uns, unsere Verfahren für alle Beteiligten und Betroffenen nun mit mehr Mitarbeitern und auf Grundlage einer optimierten Verfahrensordnung durchführen zu können!

erstellt am
Gesetzesbezug