Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
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VOTUM 2018/46 ZUM FÖRDERANSPRUCH UND DER VERLÄNGERTEN ANFANGSVERGÜTUNG BEI EINER AN EINEN ANDEREN STANDORT VERSETZTEN WINDENERGIEANLAGE BESCHLOSSEN
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob für eine an einen anderen Standort versetzte WEA die ermittelte verlängerte Anfangsvergütung für den ursprünglichen Standort auch für den neuen Standort gilt (hier verneint). Das Votum enthält darüber hinaus einen
Vorschlag für die Ermittlung der verlängerten Anfangsvergütung für die WEA am neuen Standort.
Sie können das Votum 2018/46 auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/46 abrufen.
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VOTUM 2018/36 ZU MELDEVERSTOSS (ANLAGENREGISTER) UND EINSATZSTOFF-TAGEBUCH BEI EINER BIOGASANLAGE VERÖFFENTLICHT
Im Votum war zu klären, ob im konkreten Einzelfall das Einsatzstoff-Tagebuch bis zum 28. Februar vorzulegen war, damit die abgemilderte Sanktion in § 52 Absatz 3 Nummer 1 EEG 2017 anwendbar ist.
Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/36 herunterladen.
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VOTUM 2018/37 ZU PV AUF NICHTWOHNGEBÄUDE BESCHLOSSEN
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob auf einen Ersatzbau die Regelungen des EEG 2017 für sog. Nichtwohngebäude anzuwenden sind; insbesondere, ob § 48 Abs. 3 EEG 2017 erfüllt ist.
Sie können das Votum hier abrufen: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/37.
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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Für die Clearingstelle EEG|KWKG
Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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