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Votum 2018/5 zu Landschaftspflegematerial veröffentlicht | Aktuelle Broschüre sowie neuer Verfahrensergebnisflyer abrufbar | Vortragsfolien des 32. Fachgesprächs online verfügbar | BNetzA veröffentlicht Hinweis zu EE-Stromspeichern

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM 2018/5 ZU LANDSCHAFTSPFLEGEMATERIAL VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob auf Ackerflächen angebaute Zwischenfrüchte und Untersaatgras Landschaftspflegematerial im Sinne von § 101 Abs. 2 EEG 2017/2014 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 5 BiomasseV 2012 sind.

Sie können das Votum hier abrufen: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/5

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AKTUELLE BROSCHÜRE SOWIE NEUER VERFAHRENSERGEBNISFLYER DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG ABRUFBAR

Die aktuelle Broschüre der Clearingstelle EEG|KWKG für das Jahr 2019 ist nun online unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/publikationen verfügbar. Darin finden Sie vielfältige, grafisch aufbereitete Informationen zu unserem Auftrag, unserer Arbeitsweise und unseren Angeboten sowie statistische Auswertungen unserer Arbeit.
Unter dem selben Link finden Sie auch den neuen Verfahrensergebnisflyer, der eine Übersicht aller veröffentlichten Verfahrensergebnisse der Clearingstelle bis einschließlich des 31. Dezember 2018 enthält.

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VORTRAGSFOLIEN DES 32. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG ONLINE VERFÜGBAR

Am Donnerstag, den 28. Februar 2019 führte die Clearingstelle EEG|KWKG ihr 32. Fachgespräch zum Thema »Ende der Förderung nach EEG & KWKG: Was kommt danach? Rechtslage und Perspektiven« in Berlin-Mitte durch. Die Vorträge der Referenten sind nunmehr zum Abruf bereitgestellt.

Sie können diese unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/32 herunterladen.

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BNETZA VERÖFFENTLICHT HINWEIS ZU EE-STROMSPEICHERN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 ihren Hinweis 2019/1 »zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung« veröffentlicht, in dem sie neben der Registrierungspflicht für EE-Stromspeicher auch mögliche Sanktionsfolgen sowie die sogenannte Stromspeicher-Amnestie behandelt.

Weitere Informationen und den vollständigen Hinweis erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/4782 abrufbar.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.