Direkt zum Inhalt

Studentische Mitarbeit in der IT für 12-18 h/Woche gesucht - Votum 2018/26 zum Förderanspruch einer WEA bei verspäteter Registrierung der BImSchG-Genehmigung beschlossen - Votum 2018/20 zu PV auf Nichtwohngebäuden (II) beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

-----------------------------------------------------------------------------------------------

STUDENTISCHE MITARBEIT IN DER IT FÜR 12-18 H/WOCHE GESUCHT

Die Clearingstelle EEG|KWKG sucht ab sofort einen studentischen Mitarbeiter (w/m/d) in der IT für 12-18 h/Woche. Nähere Informationen können Sie unter

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/studentischeMitarbeit

nachlesen.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

-----------------------------------------------------------------------------------------------

VOTUM 2018/26 ZUM FÖRDERANSPRUCH EINER WEA BEI VERSPÄTETER REGISTRIERUNG DER BIMSCHG-GENEHMIGUNG BESCHLOSSEN

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob für die Übergangs-WEA der Anspruchstellerin ein Anspruch auf finanzielle Förderung ohne Teilnahme an einer Ausschreibung besteht, obwohl die Registrierung der BImSchG-Genehmigungen der Windenergieanlagen im Anlagenregister bzw. Markstammdatenregister verspätet vorgenommen wurde (hier verneint).

Sie können das Votum 2018/26 auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/26 abrufen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

VOTUM 2018/20 ZU PV AUF NICHTWOHNGEBÄUDEN (II) BESCHLOSSEN

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei einer Bewegungshalle für Pferde um ein der dauerhaften Stallhaltung dienendes Gebäude im Sinne von § 51 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2014 handelt (im konkreten Fall bejaht).

Sie können das Votum 2018/20 auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/20 abrufen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
***********************************

Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.