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Empfehlung zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der AnlRegV sowie dem EEG 2014 (Teil 1) beschlossen - Entgeltrechner an neue Entgeltordnung angepasst - BNetzA gibt Ergebnisse der 1. Ausschreibung für Biomasseanlagen bekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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EMPFEHLUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN UND RECHTSFOLGEN NACH DER ANLAGENREGISTERVERORDNUNG SOWIE DEM EEG 2014 (TEIL 1) BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung 2016/32 beschlossen und darin einige Anwendungsfragen zur Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) sowie zur Vergütungsverringerung bei Meldeverstößen für EEG-Anlagen geklärt.

Beantwortet wurden insbesondere Fragen dazu,

- in welchen Fällen sich die Vergütung bei Meldeverstößen verringert, wobei zwischen Neuanlagen (Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2014 und 31. Dezember 2016) und Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 1. August 2014) unterschieden wird,

- ob sich der gesetzliche Zahlungsanspruch bei einem Meldeverstoß auch dann verringert, wenn mit der erhöhten installierten Leistung kein Strom erzeugt worden ist,

- ob das Überschreiten der Meldefristen nach der Anlagenregisterverordnung zur Dauer des Verstoßes mitzählt oder dies sanktionsfrei bleibt sowie

- wann einige Meldefristen nach der AnlRegV zu laufen beginnen.

Sie können die Empfehlung unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2016/32 nachlesen.  

Bitte beachten Sie, dass die im Eröffnungsbeschluss der Empfehlung 2016/32 genannte achte Verfahrensfrage, ob bei der Bundesnetzagentur gemeldete Anlagen (§ 33i Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a) EEG 2012) als "registriert" im Sinne von § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EEG 2014 gelten, aus diesem Verfahren abgetrennt wurde und nunmehr unter dem Aktenzeichen 2017/37 weitergeführt wird. Nähere Informationen zu dem laufenden Empfehlungsverfahren 2017/37 und den zu klärenden Fragen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2017/37.

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ENTGELTRECHNER AN NEUE ENTGELTORDNUNG ANGEPASST

Der auf der Internetpräsenz der Clearingstelle EEG bereitgestellte Entgeltrechner zur Berechnung von Verfahrensentgelten ist an die neue, vor kurzen in Kraft getretene Entgeltordnung in der Fassung vom 18. August 2017 angepasst worden und kann uneingeschränkt genutzt werden.

Den Entgeltrechner finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/entgeltrechner.

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BNETZA GIBT ERGEBNISSE DER 1. AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR BIOMASSEANLAGEN BEKANNT

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Biomasseanlagen mit dem Gebotstermin 1. September 2017 bekannt gemacht. Es wurden 24 Gebote mit einem Gebotsumfang von 27.551 Kilowatt (kW) bezuschlagt. Insgesamt waren 33 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 40.912 kW für diese Ausschreibungsrunde eingegangen. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 122.446 kW deutlich unterzeichnet. Der überwiegende Teil der bezuschlagten Gebote wurde für Bestandsanlagen abgegeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 14,30 ct/kWh.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3662.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
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10117 Berlin
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