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27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Anmeldefrist endet morgen - Clearingstelle EEG veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWi zum Mieterstromgesetz - BNetzA leitet 2. Ausschreibungsrunde für PV ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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27. FACHGESPRÄCH DER CLEARINGSTELLE EEG: ANMELDEFRIST ENDET MORGEN!

Die Anmeldefrist für das 27. Fachgespräch und den Festakt anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Clearingstelle EEG endet am Mittwoch, den 19. April 2017.

Das Fachgespräch findet am Mittwoch, den 3. Mai 2017 im Harnack-Haus, Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft, in Berlin-Dahlem statt.

Nähere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm und einen Link zur Anmeldung finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraech/27.

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CLEARINGSTELLE EEG VERÖFFENTLICHT STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF DES BMWI ZUM MITERSTROMGESETZ

Die Stellungnahme der Clearingstelle EEG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist ab sofort unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017/aenderung2/material abrufbar.

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BNETZA LEITET 2. AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR PV AB 750 KW EIN

Die Bundesnetzagentur hat am 6. April 2016 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikanlagen ab 750 Kilowatt eingeleitet. Gebotstermin ist der 1. Juni 2017. Zu diesem Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im sog. Pay-as-bid-Verfahren ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 200 Megawatt. Der Höchstwert liegt bei 8,91 Cent pro Kilowattstunde.

Zu diesem Gebotstermin sind erstmals auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in bestimmten Umfang zulässig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3493.

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***** Besuchen Sie uns auf der Hannover Messe vom 24.-28. April 2017! Sie finden uns am Stand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Halle 2 (Research and Technology), Stand C 28. Wir freuen uns auf die persönliche Begegnung mit Ihnen! *****

Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.