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Assistenz Finanzen gesucht - Stellungnahmefrist EmpfV 2018/33 verlängert - Hinweis zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen - Leitsatzvotum zum Windhundprinzip bei Solaranlagen - Ausschreibungsrunden der BNetzA - CS EEG|KWKG im Winterschlaf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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ASSISTENZ FINANZEN IN VOLL- ODER TEILZEIT FÜR 32 BIS 40 H PRO WOCHE GESUCHT

Die Clearingstelle EEG|KWKG sucht ab sofort eine Assistenz Finanzen in Voll- oder Teilzeit - vorerst befristet für 1 Jahr. Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/assistenz_finanzen nachlesen.

Bewerbungsschluss ist Donnerstag, der 17. Januar 2019 (Posteingang).

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

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STELLUNGNAHMEFRIST IM EMPFEHLUNGSVERFAHREN 2018/33 VERLÄNGERT

Auf Wunsch mehrerer akkreditierter Interessengruppen und registrierter öffentlicher Stellen wird die Stellungnahmefrist im laufenden Empfehlungsverfahren 2018/33 „Anwendungsfragen des MsbG – Teil 3“ bis zum 11. März 2019 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/2018/33.

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HINWEISVERFAHREN ZU EIGENVERSORGUNG BEI ALLGEMEINSTROMVERBRÄUCHEN VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 13. Dezember 2018 das Hinweisverfahren zum Thema „Eigenversorgung bei sogenannten Allgemeinstromverbräuchen“ beschlossen.

Den Hinweis, den zur Konsultation gestellten Hinweisentwurf sowie die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der akkreditierten Verbände finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2018/10.

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LEITSATZVOTUM ZUM WINDHUNDPRINZIP BEI SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle EEG|KWKG zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22 Abs. 3 Satz 2 EEG 2017) überschritten wird.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/30 nachlesen.

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BNETZA LEITET DIE ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDEN 2019 FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND SOLARANLAGEN EIN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Dezember 2018 die jeweils erste Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen eingeleitet. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019.

Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Ausschreibungsvolumen 700 Megawatt (MW) (davon im Netzausbaugebiet: 154.945 kW), der Höchstwert liegt bei 6,20 ct/kWh.

Für Solaranlagen beträgt das Ausschreibungsvolumen vorerst 175 MW, kann sich jedoch durch Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes noch ändern. Der Höchstwert beträgt 8,91 ct/kWh. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten sind für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland zulässig.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/4687.

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CLEARINGSTELLE IM WINTERSCHLAF

Die Clearingstelle ist ab dem 21. Dezember 2018 im Winterschlaf und ab dem 2. Januar 2019 eingeschränkt erreichbar. Ab dem 7. Januar 2019 sind wir gerne wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen bis dahin einen besinnlichen Ausklang des Jahres 2018 und einen guten Start in das neue Jahr!

Lesen Sie auch https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/4688.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.